Freigabe des Aufschließungsgebietes festgelegt für Teilflächen der Parzellen 410/2 und 416/2, beide KG 75305 Ferlach
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Freigabe Aufschließungsgebiet
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15.03.2024: Verordnung des Bürgermeisters vom 15.03.2024, mit welcher vorübergehende Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs auf den öffentlichen Wegparzellen 672/5, 672/6 und 1114/2 (KG 75426 Latschach, Dorfstraße in Latschach), erlassen werden:
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vorübergehende Verkehrsbehinderungen, KG Faak
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Waldsiedlung Faak - vorübergehende Verkehrsbeschränkungen
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Kundmachung einer Baumaßnahme, KG Fürnitz
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Volksbegehren März 2024 - Festlegung der Verbotszone